| Thema | Regel (gelesen 30.10.2026) |
|---|---|
| Gebiet ED-R 146 | 3 Seemeilen (≈ 5,56 km) um den Reichstag |
| Erste Seemeile | Nur gewerbliche Flüge genehmigungsfähig, Antrag beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung |
| Zwischen 1 und 3 Meilen | Allgemeine Regelung der NfL 2024-1-3127 |
| Bußgeld | Bis zu 50.000 € bei Verstoß gegen Drohnenregeln |
| Holocaust-Mahnmal | Kein offizielles Fotoverbot, aber keine Selfies oder unpassende Posen |
| Museen | Regeln je Gebäude: am Eingang prüfen |
Drohnen: Zonen und Schritte
Die Innenstadt samt Regierungsviertel liegt im Beschränkungsgebiet. Für Touristen ist ein Flug über dem Zentrum unrealistisch: Prüfen Sie vor jedem Flug die DFS-Luftraumkarte und fliegen Sie nur mit den nötigen EU-Registrierungen. In der ersten Seemeile geht der Antrag ans BAF, und die Polizei muss zwei Stunden vorher informiert werden.
Fotografieren in Berlin
Gebäude von der Straße aus zu fotografieren ist unproblematisch. Am Denkmal für die ermordeten Juden Europas bitten Schilder um respektvolles Verhalten: Vermeiden Sie lachende Selfies und Posen. Prüfen Sie bei jedem Museum die Regel am Eingang, denn sie ändert sich von Raum zu Raum, etwa im Humboldt Forum.
FAQ
Darf ich vor dem Brandenburger Tor eine Drohne fliegen? Nein, es ist das Gebiet ED-R 146, nur für genehmigte Flüge.
Darf ich das Holocaust-Mahnmal fotografieren? Ja, aber respektvoll.
Was riskiere ich mit einer verbotenen Drohne? Eine mögliche Straftat und Bußgeld bis 50.000 €.
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Ein geführter Spaziergang an der East Side Gallery bietet gute Fotopunkte ohne Ausrüstung: siehe den Rundgang zu Berliner Mauer und East Side Gallery. Lesen Sie auch die besten Fotospots in Berlin, Gesetze und Bußgelder in Berlin und rund um den Reichstag.
Die Redaktion von Berlin Authority



