Die Tabelle
| Thema | Was das Gesetz sagt | Risiko |
|---|---|---|
| Harte Drogen (Kokain, Ecstasy, Heroin) | Besitz ist auch für den Eigenbedarf verboten (Betäubungsmittelgesetz, BtMG) | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für Besitz |
| Cannabis | höchstens 25 g in der Öffentlichkeit für Erwachsene, kein legaler Kauf für Touristen; siehe Cannabis in Berlin | Bußgeld, Strafverfahren über 30 g |
| NS-Symbole, Hitlergruß | in der Öffentlichkeit verboten (§ 86a StGB) | Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe |
| Holocaust-Leugnung | Straftat (§ 130 StGB) | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe |
| Fahren ohne Fahrschein | rechtlich eine Straftat (§ 265a), in der Praxis ein erhöhtes Beförderungsentgelt der BVG von 60 € | Bußgeld; gesetzlich bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen |
| Messer und Waffen | seit dem 15. Februar 2025 am Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Leopoldplatz in der Öffentlichkeit verboten; Springmesser und feststehende Messer über 12 cm verboten | Bußgeld bis zu 10.000 € in diesen Zonen, Einziehung |
| Drohnen | Registrierung des Betreibers Pflicht, kein Flug über dem Regierungsviertel und vielen sensiblen Orten | Bußgeld, Drohne wird eingezogen |
| Fotos | Fotografieren im öffentlichen Raum ist erlaubt; das Gesicht einer erkennbaren Person ohne Einwilligung zu veröffentlichen nicht; ausgeschilderte Militäranlagen sind tabu | zivil- oder strafrechtliche Anzeige |
| Bargeld ab 10.000 € | bei Ein- und Ausreise in die oder aus der EU anmeldepflichtig | Bußgeld, Einziehung des Geldes |
| Antiquitäten, Elfenbein, Korallen | Ausfuhrgenehmigung außerhalb der EU für Kulturgüter und geschützte Arten (CITES) | Beschlagnahme beim Zoll, Strafverfahren |
Was am meisten überrascht
- Schwarzfahren: Die Kontrolle verlangt 60 €; das Strafrecht existiert, Verfahren richten sich aber meist gegen Wiederholungstäter. Siehe Verkehr in Berlin.
- Alkohol: Bier und Wein ab 16, Spirituosen ab 18; Trinken auf der Straße wird ohne Belästigung geduldet, siehe Alkohol auf der Straße.
- Nacktheit: Außerhalb ausgewiesener FKK-Bereiche kann Nacktsein in der Öffentlichkeit eine ahndbare Belästigung sein, bei Exhibitionismus sogar eine Straftat.
- Ausweis: Ausländer müssen sich ausweisen können; führen Sie Ihren Pass oder eine Kopie mit.
Und bei Problemen?
Rufen Sie im Notfall die 112 an und wenden Sie sich bei einer Festnahme an Ihr Konsulat. Zu Behandlungskosten und Rücktransport siehe Reiseversicherung für Deutschland; zu Betrug Abzocke vermeiden.




