Die Regel in Kürze
Seit dem 1. April 2024 erlaubt das deutsche Gesetz Erwachsenen ab 18 Jahren Besitz und Konsum von Cannabis in einem strengen Rahmen. Es schafft keinen Handel: Der Verkauf bleibt verboten, und auf der Straße angebotenes Cannabis ist illegal und von unbekannter Qualität. Laut Bundesgesundheitsministerium sind die Regeln des Gesetzes bisher nicht geändert worden; eine Evaluation läuft, der Abschlussbericht wird für 2028 erwartet.
Wie viel Sie bei sich haben dürfen
- In der Öffentlichkeit: höchstens 25 Gramm getrocknetes Cannabis. Zwischen 25 und 30 Gramm ist es eine Ordnungswidrigkeit; über 30 Gramm droht eine Strafverfolgung.
- Zu Hause: höchstens 50 Gramm, was kaum Besucher betrifft.
- Minderjährige: Unter 18 Jahren ist alles verboten, auch der Besitz.
Wo Kiffen verboten ist

Der Konsum in der Öffentlichkeit ist verboten:
- in Anwesenheit von Minderjährigen;
- in Schulen, auf Spielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie im Umkreis von 100 Metern um deren Eingang, in Sichtweite;
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr;
- in den Räumen der Anbauvereinigungen und im Umkreis von 100 Metern um deren Eingang.
In der Praxis gibt es in einem großen Park wie dem Tempelhofer Feld oder dem Tiergarten Spielplätze und Sportplätze: Achten Sie darauf, wo Sie sich niederlassen, und halten Sie Abstand zu diesen Einrichtungen. Auch in Fußgängerzonen mit Geschäften ist Rauchen tagsüber verboten. Anwohner mögen den Geruch nicht: Seien Sie diskret.
Kaufen: für Touristen unmöglich
Anders als in den Niederlanden gibt es in Deutschland keine Coffeeshops. Die einzigen legalen Quellen sind der Eigenanbau und die Anbauvereinigungen (Anbauvereinigungen), die höchstens 500 Mitglieder haben. Für den Beitritt müssen Sie seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten, und die Mindestmitgliedschaft beträgt drei Monate: Besucher kommen nicht hinein. Auch die Lieferung per Post ist verboten.
Nahverkehr, Autofahren und Grenze
- Nahverkehr: Rauchen, auch E-Zigaretten, ist in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie auf allen Bahnsteigen und in allen Bahnhöfen verboten, außer in gekennzeichneten Raucherbereichen; das gilt für Cannabis wie für Tabak. Die vollständigen Regeln stehen in unserem Ratgeber zum Nahverkehr in Berlin.
- Am Steuer: Der gesetzliche Grenzwert liegt seit August 2024 bei 3,5 ng THC pro Milliliter Blutserum. Ein Fahrer darf Cannabis und Alkohol nie mischen, und Fahranfänger dürfen gar kein Cannabis konsumieren.
- Grenze: Ein- und Ausfuhr von Cannabis sind verboten, auch in ein Nachbarland, in dem es geduldet wird. Nehmen Sie nichts mit nach Hause.
Übersichtstabelle
| Situation | Regel |
|---|---|
| Besitz auf der Straße | höchstens 25 g, ab 18 Jahren |
| Konsum nahe Schule, Spielplatz oder Sportstätte (100 m) | Verboten |
| Konsum in einer Fußgängerzone | Verboten von 7 bis 20 Uhr |
| Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen | Verboten |
| Kauf als Tourist | Unmöglich (kein Verkauf, Clubs für Einwohner mit sechs Monaten Aufenthalt) |
| Rauchen im Nahverkehr und in Bahnhöfen | Verboten |
| Autofahren | höchstens 3,5 ng/ml THC, kein Cannabis für Fahranfänger |
| Grenzübertritt mit Cannabis | Verboten |
Regeln im Oktober 2026 auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (bundesgesundheitsministerium.de), in den Beförderungsbedingungen des VBB und den Hinweisen der BVG geprüft.
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Alle Regeln für die Straße finden Sie in unserem Ratgeber zu Regeln und Etikette in Berlin, die Alkoholregeln in unserem Ratgeber zum Alkohol auf der Straße in Berlin. Für einen Abend draußen lesen Sie Berlin bei Nacht.





