Die Regel in Kürze

  • Geschlossene, öffentlich zugängliche Räume: Rauchen ist in Restaurants, Bars, Diskotheken und Clubs, Museen, Theatern und Kinos, Krankenhäusern, Behörden, Sportstätten, Schulen und Flughafenterminals verboten, so die offizielle Website des Landes Berlin.
  • Im Freien: kein generelles Verbot. Man darf auf Terrassen, auf der Straße und in Parks rauchen, mit Einschränkungen in der Nähe von Kindern (siehe unten).
  • Bußgeld: bis zu 100 € für einen Raucher, der gegen die Regeln verstößt, bis zu 1.000 € für einen Betreiber, der es duldet.

In Restaurants, Bars und Clubs

Ein Weg im Tiergarten im Herbst, einer der Parks, in denen man im Freien rauchen darf

Das Verbot gilt für die Gasträume von Restaurants und für Clubs. Die Ausnahmen sind begrenzt:

  • Raucherräume: Ein Restaurant mit mehreren Räumen kann einen geschlossenen, abgetrennten Raum für Raucher haben.
  • Kleine getränkegeprägte Gaststätten (Raucherkneipen): Eine Kneipe unter 75 m², ohne Speisen und für Minderjährige gesperrt, darf Tabak erlauben, wenn sie angemeldet ist und am Eingang darauf hinweist. Man findet sie vor allem in Arbeitervierteln wie Neukölln, Kreuzberg oder Friedrichshain, erkennbar an einem „Raucherlokal“-Schild an der Tür.
  • Shisha-Cafés: erlaubt, wenn sie keinen Alkohol ausschenken und Minderjährigen keinen Zutritt gewähren.

In Clubs gilt offiziell das Rauchverbot drinnen; Raucher gehen in den Hof oder auf die Terrasse, was die kleinen Grüppchen vor den Türen nachts erklärt. Zum Nachtleben siehe unseren Ratgeber Berlin bei Nacht.

Im Nahverkehr und an Bahnhöfen

Rauchen, auch E-Zigaretten, ist in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie auf allen Bahnsteigen und in allen Bahnhöfen verboten, außer in gekennzeichneten Raucherbereichen. Ein Bußgeld kann auch auf einem Bahnsteig unter freiem Himmel fällig werden. Alle Regeln der Verkehrsnetze finden Sie in unserem Ratgeber zum Nahverkehr in Berlin.

In Parks, auf Spielplätzen und auf der Straße

In den meisten Parks darf geraucht werden, etwa im Tiergarten oder auf dem Tempelhofer Feld. Auf Kinderspielplätzen gilt jedoch in den meisten Berliner Bezirken ein Rauchverbot: Halten Sie Abstand zu Rutschen und Sandkästen. Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen ist verpönt und kann ein Bußgeld nach sich ziehen; nutzen Sie Mülleimer oder einen Taschenaschenbecher. Zu weiteren Regeln im öffentlichen Raum siehe Regeln und Benimm in Berlin.

Tabak kaufen und Mindestalter

Tabak, E-Zigaretten und Shisha-Tabak gibt es erst ab 18 Jahren. Zigaretten werden in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen verkauft sowie in den Spätis, den Spätkauf (siehe unseren Ratgeber zum Spätkauf in Berlin). Zigarettenautomaten, die es in manchen Bars noch gibt, verlangen eine Altersprüfung des Käufers: Am einfachsten geht ein Besucher in einen Laden.

Hotels und Ferienwohnungen

Die meisten Hotels sind rauchfrei und berechnen hohe Reinigungsgebühren, wenn ein Zimmer nach Tabak riecht. Viele Ferienwohnungen weisen in ihrer Hausordnung darauf hin: Lesen Sie die Anzeige vor der Buchung und rauchen Sie nur dann auf dem Balkon, wenn es erlaubt ist. Zur Wahl des Viertels siehe wo man in Berlin übernachtet.

Übersichtstabelle

Ort Rauchen
Restaurant, Café, Bar (Innenraum) Verboten, außer geschlossener Raucherraum oder angemeldete Kleinkneipe
Terrasse Erlaubt
Club, Diskothek Drinnen verboten; Raucher draußen oder in einem eigenen Bereich
Museum, Theater, Kino Verboten
Bus, Tram, U-Bahn, Bahnhöfe, Bahnsteige Verboten (E-Zigaretten eingeschlossen)
Kinderspielplatz Verboten
Straße und große Parks Erlaubt, mit Rücksicht
Tabakkauf Ab 18 Jahren

Regeln Stand Oktober 2026 laut Website des Landes Berlin (berlin.de, Bereich Drogen und Sucht) und Beförderungsbedingungen des VBB.

Weiterführende Ratgeber

Die Regeln zu Alkohol finden Sie in unserem Ratgeber Alkohol auf der Straße in Berlin, einen Überblick über kleine Bußgelder in Darf man… in Berlin?.