Die Regel in Kürze
In Deutschland sind die meisten Getränke in Plastikflaschen, Dosen oder Mehrwegglasflaschen pfandpflichtig. Das Pfand wird beim Kauf zusätzlich zum Getränkepreis bezahlt und bei der Rückgabe des Behälters erstattet. Einweg-Glasflaschen mit Wein und Spirituosen sind nicht betroffen.
Die Beträge

- 25 Cent: alle Einweg-Plastikflaschen und alle Dosen. Das Pfand ist ein gesetzlich festgelegter Festbetrag.
- 8 Cent: Mehrweg-Bierflaschen aus Glas.
- 15 Cent: die meisten anderen Mehrwegflaschen (Wasser, Saft, Limonade). Manche Mehrwegflaschen kosten mehr, weil der Betrag vom Hersteller festgelegt wird.
Der Kassenbon weist das Pfand in einer eigenen Zeile aus. Einwegbehälter tragen ein Pfandlogo (Pfand), etwa das der Deutschen Pfandsystem.
So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Geschäfte, die Einwegbehälter verkaufen, müssen sie zurücknehmen. In einem kleinen Laden unter 200 m² gilt die Pflicht nur für die vor Ort verkauften Marken. In der Praxis:
- Bringen Sie leere, unbeschädigte Flaschen und Dosen in einen Supermarkt.
- Stecken Sie sie einzeln in den Automaten (Pfandautomat) in der Nähe des Eingangs.
- Drücken Sie die Taste zum Beenden: Der Automat druckt einen Bon (Pfandbon) aus.
- Geben Sie den Bon an der Kasse ab: Er wird von Ihrem Einkauf abgezogen.
Ein Bon bleibt drei Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem er gedruckt wurde. Mehrwegglasflaschen können von einem Geschäft abgelehnt werden, das die gleiche Marke nicht verkauft.
Wenn Sie sie nicht tragen möchten
Ein Reisender ist nicht verpflichtet, Behälter zurückzugeben. In Berlin ist es üblich, Flaschen und Dosen neben die Mülleimer zu stellen statt hinein: Menschen, die sich mit dem Pfand etwas dazuverdienen, nehmen sie mit. Wenn Sie Getränke im Späti gekauft haben und weiterziehen, ist das die einfachste Lösung.
Übersichtstabelle
| Behälter | Pfand |
|---|---|
| Einweg-Plastikflasche | 25 Cent |
| Dose | 25 Cent |
| Mehrweg-Bierflasche aus Glas | 8 Cent |
| Andere Mehrwegflasche | meist 15 Cent |
| Glasflasche mit Wein oder Spirituosen | Kein Pfand |
Regeln im Oktober 2026 beim Bundesumweltministerium (bundesumweltministerium.de) und bei den Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de) geprüft.
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